Hochschulrat

Der Hochschulrat fungiert als Schnittstelle zwischen ¶®ÇòµÛ, Staat und Gesellschaft und unterst¨¹tzt die ¶®ÇòµÛ durch die Wahrnehmung exekutiver Aufgaben, der Optimierung von Entscheidungsprozessen und der Steigerung der Wirtschaftlichkeit.

Der Schwerpunkt der T?tigkeit des Hochschulrates liegt in der Beratung der Hochschulleitung und der zentralen Gremien. Hierzu geh?ren die Billigung des Entwurfs und die Feststellung des Haushaltsplanes, die Entscheidung ¨¹ber Entwicklungs- und Ausstattungspl?ne, die Errichtung, Ver?nderung und Aufhebung von Organisationseinheiten, die Einrichtung und Aufhebung von Studieng?ngen, Entscheidungen ¨¹ber Unternehmensgr¨¹ndungen und Beteiligungen sowie die Bildung hochschul¨¹bergreifender Zentren.

Die T?tigkeiten des Hochschulrates finden in enger Korrespondenz und Korrelation mit der Hochschulleitung und dem Akademischen Senat der ¶®ÇòµÛ statt.

Dem Hochschulrat geh?ren an:

  • das f¨¹r die ¶®ÇòµÛn zust?ndige Mitglied des Senats von Berlin,
  • der Leiter oder die Leiterin der ¶®ÇòµÛ,
  • vier externe Vertreter aus Kultur, Wirtschaft und Wissenschaft und
  • eine Hochschullehrerin oder ein Hochschullehrer der ¶®ÇòµÛ: