1. Selbstdokumentation (Internes Verfahren)

  • Im ersten Schritt beantragt die ¶®ÇòµÛ beim Akkreditierungsrat die Akkreditierung eines Studiengangs oder mehrerer Studieng?nge und w?hlt eine  vom Akkreditierungsrat zugelassene Agentur.
  • Die ¶®ÇòµÛ schlie?t mit der Agentur einen Vertrag. Es besteht die M?glichkeit eines Vorgespr?ches zwischen ¶®ÇòµÛ und Agentur sowie einer Vorab-Pr¨¹fung des Antrags durch die Agentur anhand einer von der ¶®ÇòµÛ zur Verf¨¹gung gestellten Kurzfassung ¨¹ber den Studiengang.
  • In einem ¶®ÇòµÛen Schritt reicht nun die ¶®ÇòµÛ innerhalb einer vereinbarten Frist eine Selbstdokumentation des jeweiligen Studienfaches ein. Die Selbstdokumentation beinhaltet folgende Themenschwerpunkte: Studiengangsbegr¨¹ndung, Struktur und Aufbau des Studiums, fachlich-inhaltliche Anforderungen, personelle, s?chliche und r?umliche Ausstattung, Qualit?tssicherungsma?nahmen, studienbezogene Kooperationen.
  • Gemeinsam mit der Agentur diskutiert der Akkreditierungsrat den Antrag (Selbstdokumentation) und nimmt ihn an oder lehnt ihn ab. (In diesem Fall muss die ¶®ÇòµÛ den Antrag ¨¹berarbeiten und erneut einreichen.)

2. Begehung (Externes Verfahren)

  • In der zweiten Phase wird von der Akkreditierungskommission eine GutachterInnengruppe aus hochschulexternen FachexpertInnen eingesetzt, der HochschulprofessorInnen und Studierende vergleichbarer ¶®ÇòµÛn sowie VertreterInnen relevanter Berufsfelder angeh?ren.
  • Als Grundlage zur Pr¨¹fung werden der Gutachtergruppe die Unterlagen der ¶®ÇòµÛ, der Pr¨¹fbericht ¨¹ber die Einhaltung der formalen Kriterien und alle ¶®ÇòµÛen notwendigen Informationsunterlagen zur Bewertung der fachlich-inhaltlichen Kriterien zur Verf¨¹gung gestellt.
  • Nun wird ein Termin und Ablaufplan f¨¹r die knapp 2-t?gige Vor-Ort-Begehung mit der ¶®ÇòµÛ abgestimmt.
  • Die Vor-Ort-Begehung sieht Gespr?che der Gutachtergruppe mit der Hochschulleitung, den Studiengangsverantwortlichen, Lehrenden und Studierenden sowie eine Begehung der R?umlichkeiten vor.
  • Im Anschluss fasst die Gutachtergruppe Ihre Eindr¨¹cke in einem Bericht zusammen, der eine Akkreditierungsempfehlung an die Akkreditierungskommission der Agentur beinhaltet.

3. Entscheidung

Die Akkreditierungskommission der Agentur ber?t ¨¹ber die Begutachtungsergebnisse und fasst einen Beschluss zur Akkreditierung. Dieser kann lauten:

  1. "Akkreditierung ohne Auflagen": Es wurden keine grundlegenden M?ngel festgestellt, der Studiengang erh?lt das Qualit?tssiegel des Akkreditierungsrates. Die Akkreditierungsagentur ver?ffentlicht den Akkreditierungsbericht.

  2. "Akkreditierung mit Auflagen": Der Studiengang entspricht in diesem Fall zwar ingesamt den Qualit?tsanforderungen, es m¨¹ssen aber noch einige Nachbesserungen innerhalb der n?chsten 18 Monate umgesetzt werden, sonst verliert der Studiengang die erteilte Akkreditierung.

  3. Die Akkreditierung wird zur¨¹ckgestellt: Es bestehen M?ngel, die innerhalb einer vereinbarten Frist von der ¶®ÇòµÛ behoben werden m¨¹ssen.

  4. Die Akkreditierung wird versagt: Der Studiengang weist erhebliche Qualit?tsdefizite auf, die durch Nachsteuerung nicht zu beheben sind.

Die Akkreditierung ohne Auflagen ist f¨¹r einen bestimmten Zeitraum g¨¹ltig.