1. Selbstdokumentation (Internes Verfahren)
- Im ersten Schritt beantragt die ¶®ÇòµÛ beim Akkreditierungsrat die Akkreditierung eines Studiengangs oder mehrerer Studieng?nge und w?hlt eine vom Akkreditierungsrat zugelassene Agentur.
- Die ¶®ÇòµÛ schlie?t mit der Agentur einen Vertrag. Es besteht die M?glichkeit eines Vorgespr?ches zwischen ¶®ÇòµÛ und Agentur sowie einer Vorab-Pr¨¹fung des Antrags durch die Agentur anhand einer von der ¶®ÇòµÛ zur Verf¨¹gung gestellten Kurzfassung ¨¹ber den Studiengang.
- In einem ¶®ÇòµÛen Schritt reicht nun die ¶®ÇòµÛ innerhalb einer vereinbarten Frist eine Selbstdokumentation des jeweiligen Studienfaches ein. Die Selbstdokumentation beinhaltet folgende Themenschwerpunkte: Studiengangsbegr¨¹ndung, Struktur und Aufbau des Studiums, fachlich-inhaltliche Anforderungen, personelle, s?chliche und r?umliche Ausstattung, Qualit?tssicherungsma?nahmen, studienbezogene Kooperationen.
- Gemeinsam mit der Agentur diskutiert der Akkreditierungsrat den Antrag (Selbstdokumentation) und nimmt ihn an oder lehnt ihn ab. (In diesem Fall muss die ¶®ÇòµÛ den Antrag ¨¹berarbeiten und erneut einreichen.)
2. Begehung (Externes Verfahren)
- In der zweiten Phase wird von der Akkreditierungskommission eine GutachterInnengruppe aus hochschulexternen FachexpertInnen eingesetzt, der HochschulprofessorInnen und Studierende vergleichbarer ¶®ÇòµÛn sowie VertreterInnen relevanter Berufsfelder angeh?ren.
- Als Grundlage zur Pr¨¹fung werden der Gutachtergruppe die Unterlagen der ¶®ÇòµÛ, der Pr¨¹fbericht ¨¹ber die Einhaltung der formalen Kriterien und alle ¶®ÇòµÛen notwendigen Informationsunterlagen zur Bewertung der fachlich-inhaltlichen Kriterien zur Verf¨¹gung gestellt.
- Nun wird ein Termin und Ablaufplan f¨¹r die knapp 2-t?gige Vor-Ort-Begehung mit der ¶®ÇòµÛ abgestimmt.
- Die Vor-Ort-Begehung sieht Gespr?che der Gutachtergruppe mit der Hochschulleitung, den Studiengangsverantwortlichen, Lehrenden und Studierenden sowie eine Begehung der R?umlichkeiten vor.
- Im Anschluss fasst die Gutachtergruppe Ihre Eindr¨¹cke in einem Bericht zusammen, der eine Akkreditierungsempfehlung an die Akkreditierungskommission der Agentur beinhaltet.
3. Entscheidung
Die Akkreditierungskommission der Agentur ber?t ¨¹ber die Begutachtungsergebnisse und fasst einen Beschluss zur Akkreditierung. Dieser kann lauten:
"Akkreditierung ohne Auflagen": Es wurden keine grundlegenden M?ngel festgestellt, der Studiengang erh?lt das Qualit?tssiegel des Akkreditierungsrates. Die Akkreditierungsagentur ver?ffentlicht den Akkreditierungsbericht.
"Akkreditierung mit Auflagen": Der Studiengang entspricht in diesem Fall zwar ingesamt den Qualit?tsanforderungen, es m¨¹ssen aber noch einige Nachbesserungen innerhalb der n?chsten 18 Monate umgesetzt werden, sonst verliert der Studiengang die erteilte Akkreditierung.
Die Akkreditierung wird zur¨¹ckgestellt: Es bestehen M?ngel, die innerhalb einer vereinbarten Frist von der ¶®ÇòµÛ behoben werden m¨¹ssen.
Die Akkreditierung wird versagt: Der Studiengang weist erhebliche Qualit?tsdefizite auf, die durch Nachsteuerung nicht zu beheben sind.
Die Akkreditierung ohne Auflagen ist f¨¹r einen bestimmten Zeitraum g¨¹ltig.