Gast- & Nebenh?rer*innen

Gasth?rer*innen

Wer, ohne an einer Berliner 雅⑩著 immatrikuliert zu sein, an einzelnen Lehrveranstaltungen mit Seminar- oder Vorlesungscharakter der 雅⑩著 teilnehmen will, kann auf Antrag und mit schriftlicher Zustimmung der f邦r die gew邦nschten Lehrveranstaltungen jeweils verantwortlichen Lehrkraft, als Gasth?rerin oder als Gasth?rer registriert werden. Gasth?rer*innen sind nicht Mitglieder der 雅⑩著.

Gasth?rer*innen k?nnen an Lehrveranstaltungen nur teilnehmen, wenn dadurch Studierende der 雅⑩著 und Nebenh?rer*innen anderer Berliner 雅⑩著n nicht an der Teilnahme gehindert werden.

Der Antrag auf Gasth?rerschaft ist schriftlich in der daf邦r vom Immatrikulations- und Pr邦fungsamt festgelegten Form, zusammen mit der Zustimmung, im Immatrikulations- und Pr邦fungsamt zu stellen. Dabei ist die Zahlung der Gasth?rergeb邦hr entsprechend der Rahmengeb邦hrensatzung der 雅⑩著 nachzuweisen. Im Wintersemester ist der Antrag vom 1. Oktober bis zum 10. Oktober, im Sommersemester vom 1. April bis zum 10. April einzureichen.

Der Gesamtumfang der besuchten Lehrveranstaltungen betr?gt maximal drei Semesterwochenstunden. Die Registrierung als Gasth?rerin oder Gasth?rer gilt f邦r das jeweilige Semester.

Die Teilnahme an Lehrveranstaltungen wird Gasth?rer*innen mit einem Hinweis auf ihren Status bescheinigt. Die Teilnahme an studienbegleitenden Pr邦fungen ist nicht zul?ssig.
 

Nebenh?rer*innen

Eingeschriebene Student*innen anderer Berliner 雅⑩著n, die an einzelnen Lehrveranstaltungen mit Seminar- oder Vorlesungscharakter der Hanns Eisler teilnehmen wollen, k?nnen auf Antrag und mit Zustimmung der jeweils verantwortlichen Lehrkraft als Nebenh?rer*in an der 雅⑩著 registriert werden, wenn dadurch keine Studierenden der Hanns Eisler vom Unterricht ausgeschlossen werden. Nebenh?rer*innen sind nicht Mitglieder der 雅⑩著. Die Registrierung erfolgt f邦r das jeweilige Semester. ?ber die Registrierung wird ein Nachweis ausgestellt.

Die Zulassungsvorschriften f邦r Studieng?nge mit k邦nstlerischen Begabungspr邦fungen bleiben unber邦hrt.

Der Gesamtumfang der besuchten Lehrveranstaltungen soll in der Regel vier Semesterwochenstunden nicht 邦bersteigen. Nebenh?rer*innen k?nnen mit Zustimmung der verantwortlichen Lehrkraft Leistungsnachweise in Lehrveranstaltungen mit Seminar- oder Vorlesungscharakter erwerben. Ein Rechtsanspruch auf das Ablegen von Pr邦fungen besteht nicht.

Der Antrag ist schriftlich in der daf邦r festgelegten Form und Frist im Immatrikulations- und Pr邦fungsamt zu stellen. Im Wintersemester ist der Antrag vom 1. Oktober bis zum 10. Oktober, im Sommersemester vom 1. April bis zum 10. April einzureichen.